Skip links

Behandlungskosten steigen ab 1.1.2026 um 2,49 Prozent

Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026

Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden.

Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der Verhandlungspartner bewegen können. In das Verhandlungsergebnis musste zudem eine Korrektur der Prognose für 2025, die bei den Verhandlungen im Vorjahr zu hoch angesetzt wurde, berücksichtigt werden. Diese liegt bei rund minus 0,7 Prozent. Diese Anpassung nach unten hat für 2026 eine Minderung der Vergütungssteigerungen zur Folge.

Die Verhandlungsergebnisse gelten vorbehaltlich der Gremienzustimmung auf Seiten der Vertragspartner. Die neue Vergütungsvereinbarung wird zeitnah vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

Auch meine Preisliste wird dann umgehend aktualisiert und angepasst.

Explore
Drag